Neuigkeiten |

Totalrevision des Sozialhilfegesetzes - Start für Vernehmlassung

18.09.2012

Der Regierungsrat plant eine Totalrevision des Sozialhilfegesetzes. Hintergrund der Gesetzesrevision ist die Pflicht zur Umsetzung der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung bei den Einrichtungen für Menschen mit Behinderung. Inhaltlich bleibt das Sozialhilfegesetz in weiten Teilen unverändert. Insbesondere wird die bisherige Regelung zum Finanzierungsschlüssel zwischen Kanton und Gemeinden sowie zur Organisation und zu den Kompetenzen der Gemeinden nicht angetastet. Die Gesetzgebung wird den tatsächlichen, in den letzten Jahren gewachsenen Verhältnissen und Bedürfnissen angepasst. Neu werden die gesetzlichen Grundlagen bezüglich der Bereitstellung von Einrichtungen für Menschen mit Behinderung in das Sozialhilfegesetz eingeführt. Entsprechend wird der Titel geändert in "Gesetz über die öffentliche Sozialhilfe und soziale Einrichtungen". Bei den Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen erfolgt ein Systemwechsel bei der Finanzierung. Statt der bisherigen Defizitgarantie wird neu eine Pauschalisierung (Pauschale pro Heimbewohner) eingeführt. Damit wird die Planbarkeit der Kosten deutlich erleichtert und die Entschädigungsgerechtigkeit bei Menschen mit Behinderung, welche einen hohen Betreuungs- und Pflegebedarf haben, erhöht. Die Umsetzung wird grundsätzlich kostenneutral durchgeführt. Neu im Gesetz verankert wird das Instrument der Sozialhilfeinspektoren. Diese können zur Verfolgung von Missbrauch des Sozialhilfesystems eingesetzt werden und sollen auch gemeindeübergreifend wirken können. Ausserdem wird die amtsübergreifende Auskunft erleichtert und das Verfahren bezüglich Sanktionierung von Sozialhilfebezügern bei unrechtmässigem Bezug beschleunigt. Der Regierungsrat hat eine Vernehmlassung bei den Gemeinden, den Parteien sowie den betroffenen Institutionen und Organisationen eröffnet.
Telefon
Karte
Webseite
E-Mail