Neuigkeiten |

Anpassung der Spitalliste Akutsomatik

17.04.2018

Der Regierungsrat hat auf den 1. Mai 2018 eine kleine, formelle Anpassung der Spitalliste Akutsomatik vorgenommen. Dies betrifft die Leistungsgruppen-Systematik und die Hochspezialisierte Medizin. Mit einer kleinen, formellen Anpassung der Spitalliste wird auf Veränderungen von übergeordneten, kantonsübergreifend verbindlichen Vorgaben und Normen reagiert (z.B. Nachvollzug von Entscheiden im Rahmen der Interkantonalen Vereinbarung zur Hochspezialisierten Medizin IVHSM). Solche Anpassungen können als einfache Verwaltungsakte ohne vertiefte weitere Abklärungen festgelegt werden. Tiefgreifende Überarbeitungen der Spitalplanungen sind in den Kantonen erst in einigen Jahren vorgesehen. Für den Kanton Schaffhausen ist es aufgrund der engen Vernetzung der Versorgungsräume nahe liegend, seine diesbezüglichen Aktivitäten eng mit dem Kanton Zürich, welcher eine Überarbeitung per 2021/22 in Aussicht gestellt, abzustimmen. Entsprechend wird eine umfassende Überarbeitung der Schaffhauser Spitalplanung ebenfalls auf diesen Zeitraum terminiert.

Der Kanton Zürich hat aufgrund der Veränderungen bei der Leistungsgruppen-Systematik und der Hochspezialisierten Medizin eine entsprechend revidierte Spitalliste in Kraft gesetzt. Die Schaffhauser Spitalliste Akutsomatik, auf der neben dem Kantonsspital Schaffhausen und der Klinik Belair sechs Zürcher Akutspitäler aufgeführt sind, muss deshalb an die modifizierte Systematik angepasst werden. Beim Kantonsspital Schaffhausen fallen bei der Viszeralchirurgie drei Leistungsbereiche dahin, einer wird neu ans Universitätsspital Zürich vergeben. Bei der Orthopädie werden die bisherigen Leistungsgruppen beim Kantonsspital Schaffhausen bestätigt, neu kommt die Wirbelsäulenchirurgie hinzu. Bei der Gynäkologie bleiben die bisherigen Leistungsaufträge des Kantonsspitals ebenfalls bestehen. Die Klinik Belair ist von den Systemanpassungen einzig im Bereich Orthopädie / Bewegungsapparat chirurgisch betroffen. Die Anpassung der Schaffhauser Spitalliste folgt hier dem gleichen Prinzip wie beim Kantonsspital (uneingeschränkte Weiterführung des Leistungsauftrages im bisherigen Rahmen ohne Befristung).

Telefon
Karte
Webseite
E-Mail