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Planungsbericht zur Schaffhauser Spitalversorgung 2012 bis 2020

20.09.2012

Der Regierungsrat hat einen Planungsbericht über die Entwicklung der Spitalversorgung des Kantons Schaffhausen bis zum Jahr 2020 zuhanden des Kantonsrates verabschiedet. Aufgrund der Zunahme der betagten Wohnbevölkerung und der medizinischen Fortschritte wird eine Zunahme der Spitalleistungen um 2 bis 3 Prozent pro Jahr erwartet. Unter Berücksichtigung der weiteren Verlagerung zu ambulanten Behandlungen und kürzeren Spitalaufenthalten soll der Leistungszuwachs ohne Wachstum der Bettenkapazitäten aufgefangen werden. Der Planungsbericht umschreibt den aktuellen Stand der Spital- und Heimversorgung der Schaffhauser Kantonsbevölkerung, die absehbaren Veränderungen des Bedarfs sowie die Strategie des Regierungsrates zur künftigen Sicherstellung der Versorgung. Er bildet die Grundlage für den Erlass einer neuen Spitalliste im Sinne des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG). Zudem umschreibt er die Rahmenbedingungen für die laufenden Planungen zur baulichen Erneuerung des Kantonsspitals. Aufgrund der getroffenen Abklärungen kommt der Regierungsrat zum Schluss, dass die stationären Kapazitäten sowie der Stellenwert der Spitäler Schaffhausen und der Klinik Belair für die regionale Versorgung in den kommenden Jahren auf dem bisherigen Niveau erhalten werden sollen. Gleichzeitig soll die Vernetzung der regionalen Grundversorgung mit dem Kantonsspital Winterthur und den Zürcher Universitätsspitälern weiter ausgebaut und gefestigt werden. Hoher regionaler Selbstversorgungsgrad Derzeit werden rund 70 % der stationären Akutspital-Behandlungen der Schaffhauser Bevölkerung durch das Kantonsspital Schaffhausen und rund 9 % durch die Klinik Belair abgedeckt. In der Psychiatrie werden rund 76 % und in der Rehabilitation rund 47 % der stationären Leistungen durch die Spitäler Schaffhausen erbracht. Von den ausserkantonalen Behandlungen entfällt gut die Hälfte auf höher spezialisierte Leistungen in Universitäts- und Zentrumsspitälern und in Spezialkliniken. Die andere Hälfte betrifft Leistungen der Grundversorgung, die nach Wahl der Patienten oder in Notfällen in ausserkantonalen Spitälern erbracht werden. Wachstum vor allem im ambulanten Bereich Der künftige Bedarf an Spitalleistungen wird im Wesentlichen durch die Veränderungen des Gesundheitszustandes der Bevölkerung sowie den medizinischen Fortschritt beeinflusst. Entscheidend ist dabei die Bevölkerungsentwicklung nach Altersgruppen. Insgesamt wird bei der Einwohnerzahl des Kantons bis 2020 nur mit einem bescheidenen Wachstum gerechnet. Die Relation zwischen den Generationen wird sich aber weiter verändern: Die Zahl der Personen über 60 Jahre wird um durchschnittlich rund 1,5 % jährlich zunehmen. Da ältere Menschen die Spitäler weit überproportional beanspruchen, wird dies zu einem spürbaren Wachstum des Leistungsbedarfs führen. In den letzten 15 Jahren sind die Kosten der Spitalversorgung - weitgehend parallel zu den Gesamtkosten des Gesundheitswesens - um durchschnittlich gut 4 % pro Jahr gestiegen. Der Anstieg geht mehrheitlich auf zunehmende Leistungen im ambulanten Bereich sowie auf Kostensteigerungen der Spezialversorgung in ausserkantonalen Spitälern zurück. Die stationäre Belegung der Spitäler nahm aufgrund veränderter Behandlungsmethoden und kürzerer Aufenthaltszeiten kaum noch zu. Für die kommenden Jahre rechnet der Planungsbericht mit einem weiteren realen Wachstum der Spitalleistungen um 2 bis 3 % pro Jahr. Dieser Anstieg soll mit der Verlagerung weiterer Leistungen in den ambulanten Bereich und einer weiteren Verkürzung der mittleren Aufenthaltsdauer aufgefangen werden. Eine Ausweitung der stationären Bettenbestände ist nicht vorgesehen. Kantonsspital und Klinik Belair mit stabilen Leistungsaufträgen Die Strategie des Regierungsrates für die akutsomatische Versorgung sieht vor, dass die beiden innerkantonalen Spitäler (Kantonsspital und Klinik Belair) weiterhin im Rahmen ihrer bisherigen Leistungsschwerpunkte tätig bleiben sollen. Zudem wird erwartet, dass beide Spitäler auch ihre bisherigen Anteile an der regionalen Versorgung weitgehend halten werden. Alle Leistungsbereiche, die enge Bezüge zur Notfallversorgung aufweisen und/oder auf die Verfügbarkeit einer Intensivpflegestation angewiesen sind, sollen - soweit sie innerkantonal abgedeckt werden können - auf das Kantonsspital Schaffhausen konzentriert bleiben. Im Sinne der Wirtschaftlichkeit und der Qualität wird damit eine koordinierte Leistungserbringung gesichert und eine unnötige Aufblähung der Kosten für Investitionen und Vorhalteleistungen vermieden. Bei den Leistungsbereichen mit seltenen Bezügen zur Notfallversorgung und Hauptausrichtung auf sogenannte Wahleingriffe sind demgegenüber keine einschränkenden Planungseingriffe vorgesehen. Nach den neuen Regeln des KVG wird hier vielmehr erwartet, dass sich die einzelnen Spitäler ihre Positionen in einem weitgehend offenen, kantonsübergreifenden Wettbewerb aufgrund der Qualität und Wirtschaftlichkeit ihrer Leistungen selbst sichern müssen. Ausbau der Zusammenarbeit mit dem Kantonsspital Winterthur Die Versorgung in denjenigen Leistungsbereichen, die durch die Schaffhauser Spitäler selbst nicht abgedeckt werden können, soll wie bisher vor allem durch die Universitäts- und Zentrumsspitäler im Kanton Zürich gesichert werden. Insbesondere diejenigen Spitäler, die in notfallrelevanten Fächern schon bisher eng mit dem Kantonsspital zusammenarbeiten, sollen mit zusätzlichen vertraglichen Absicherungen auf die Schaffhauser Spitalliste aufgenommen werden. Eine besondere Bedeutung für die weitere Zukunftsentwicklung wird dem Ausbau der Zusammenarbeit mit dem Kantonsspital Winterthur beigemessen, das für die Versorgung der Schaffhauser Bevölkerung schon heute in verschiedenen Bereichen eine wichtige Rolle spielt (Onkologie, Neurochirurgie, Augen u.a.). Im Gegenzug zur integralen Aufnahme des Kantonsspitals Schaffhausen auf die Zürcher Spitalliste ist vorgesehen, das Kantonsspital Winterthur mit seinem ganzen Leistungsspektrum auf die Schaffhauser Spitalliste aufzunehmen. Dies kann als Basis dienen für eine Ausweitung der bereits bestehenden Kooperationen der beiden Kantonsspitäler auch auf weitere ausgewählte Fachbereiche (z.B. interventionelle Kardiologie). Ungeachtet der Ausgestaltung der Schaffhauser Spitalliste bleiben alle Spitäler, die auf der Spitalliste ihres Standortkantons aufgeführt sind, auch für Patientinnen und Patienten aus dem Kanton Schaffhausen frei zugänglich, soweit die verrechneten Tarife das Niveau der entsprechenden Schaffhauser Listenspitäler nicht übersteigen. Neues Psychiatriekonzept In Bezug auf die psychiatrische Versorgung stellt der Planungsbericht fest, dass sich die dafür relevanten Rahmenbedingungen in den letzten Jahren stark gewandelt haben. Insbesondere die Veränderungen des Arbeitsmarktes sowie die Revision des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung haben zu einer spürbaren Erhöhung der Anforderungen geführt. Gleichzeitig sind in der ambulanten Pflege und Sozialbetreuung neue Strukturen entstanden (regionale Spitex-Organisationen u.a.), deren optimierter Einbezug in die künftige Versorgung zu klären ist. Der Regierungsrat wird vor Ende 2012 eine interdisziplinäre Projektgruppe einsetzen mit dem Auftrag, ein neues Psychiatriekonzept für den Kanton Schaffhausen zu erarbeiten. Das Projekt umfasst neben der akutpsychiatrischen Versorgung von Erwachsenen auch die Kinder- und Jugendpsychiatrie sowie die Betreuung von psychiatrischen Langzeitpatienten. Bis zum Vorliegen dieses Konzeptes ist eine Weiterführung der Versorgung im Rahmen der bisherigen Strukturen vorgesehen. Ausbau der wohnortnahen Rehabilitation Im Rehabilitationsbereich weist der Planungsbericht auf einen landesweiten Trend zum Auf- und Ausbau entsprechender Spezialabteilungen an regionalen Akutspitälern hin. Damit können Therapien, die früher in wohnortfernen Spezialkliniken durchgeführt wurden, vermehrt ambulant angeboten werden. Zudem können optimale Bedingungen geschaffen werden für die Rehabilitation von betagten Personen mit vielschichtigen gesundheitlichen Einschränkungen, deren Betreuung eine umfassende Spital-Infrastruktur benötigt. Die Spitäler Schaffhausen haben sich frühzeitig auf diese Entwicklung eingestellt. Neben ambulanten Angeboten für die kardiale, pulmonale und muskuloskelettale Rehabilitation besteht in der Klinik für Rheumatologie und Rehabilitation am Kantonsspital schon seit mehreren Jahren ein qualifiziertes stationäres Angebot, das fast die Hälfte des kantonalen Rehabilitationsbedarfs abdeckt. Dieses Angebot soll weiter gepflegt und bedarfsgerecht gestärkt werden. Daneben ist vorgesehen, 9 ausserkantonale Rehabilitationskliniken mit spezialisierten Leistungsaufträgen auf die Schaffhauser Spitalliste aufzunehmen.
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