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Nein zu Volksinitiative "Steuern runter"

08.08.2012

Der Regierungsrat empfiehlt die Ablehnung der Volksinitiative "Steuern runter". Der Regierungsrat hat eine entsprechende Vorlage zuhanden des Kantonsrates verabschiedet. Mit der Initiative soll das Ausgabenwachstum gestoppt werden. Nach Ansicht der Initianten steige die Verschuldung des Kantons Schaffhausen an. Mit der Initiative gebe das Volk der Regierung einen klaren Sparauftrag. Die Initiative verlangt eine jährliche Senkung des kantonalen Steuerfusses um 2 Prozent während fünf Jahren ab dem Jahr 2013. Die Initiative führt - auf der Grundlage der Zahlen des Finanzplans 2012-2015 - im Jahr 2013 zu Mindereinnahmen für den Kanton von 4,7 Mio. Franken. Die Mindereinnahmen steigen kontinuierlich an. Ab 2017 betragen sie 26,2 Mio. Franken. Der Regierungsrat lehnt die Initiative ab. Sie ist aufgrund der aktuellen Haushaltsituation des Kantons nicht verkraftbar, gefährdet die verfassungsmässige Pflicht von Kantons- und Regierungsrat, den Staatshaushalt mittelfristig ausgeglichen zu gestalten, verhindert künftige Investitionen und führt zu einem erheblichen Dienstleistungsabbau. Zudem verursachen die vorgeschriebenen Steuerfusssenkungen hohe Ausfälle, welche es über Jahre verunmöglichen, gezielte Steuerentlastungen vorzunehmen. Damit wird die Attraktivität des Wohn- und Wirtschaftsstandortes Schaffhausen gefährdet. Es ist in den letzten Jahren gelungen, die steuerliche Konkurrenzfähigkeit des Kantons Schaffhausen zu verbessern. Mit verschiedenen Steuergesetzrevisionen, mit denen gezielte Entlastungen vorgenommen wurden, sowie mit dem Ausgleich der kalten Progression und Steuerfusssenkungen konnten die kantonalen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler seit 2001 mit insgesamt 75,6 Mio. Franken entlastet werden. Trotz dieser Entlastungen sind die Steuereinnahmen sowohl des Kantons als auch der Gemeinden gestiegen. Die Steuerpolitik des Regierungsrates und des Kantonsrates hat sich bewährt, weil damit die steuerliche Konkurrenzfähigkeit gegenüber anderen Kantonen und dem Ausland gezielt verbessert werden konnte. Bekanntlich hat sich die finanzielle Situation des Kantons Schaffhausen ab 2011 für die Folgejahre verschlechtert. Der Grund dafür liegt in erheblichen Einnahmenausfällen (Nationalbank, Bundessteuern, Finanzausgleich, Axpo usw.). Der Regierungsrat hat umgehend Massnahmen getroffen, um das staatliche Ausgabenwachstum zu stabilisieren. Die für die Zukunft des Kantons unabdingbaren Investitionsvorhaben wurden neu priorisiert und mehrere laufende Projekte und Steuerentlastungen, welche den Haushalt zusätzlich belastet hätten, gestoppt. Inzwischen wurde ein Programm zur Entlastung des Staatshaushaltes (ESH3) mit dem Ziel einer Entlastung von rund 25 Mio. Franken pro Jahr mit voller Wirkung ab 2015 erarbeitet. Der Regierungsrat sieht keine Veranlassung zur Ausarbeitung eines Gegenvorschlags zur Initiative. Im Vordergrund steht das Ziel, mit den bereits eingeleiteten Massnahmen und mit ESH3 den Staatshaushalt bis 2016 wieder ausgeglichen zu gestalten.
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