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Stadtrat beantragt die Motion Wullschleger abzuschreiben

06.08.2012

Die Steuerpflichtigen der Stadt Schaffhausen wurden in den vergangenen Jahren durch Steuerfusssenkungen und Steuergesetzrevisionen spürbar entlastet. Auch ist es dem Stadtrat in dieser Legislaturperiode gelungen, den Personalaufwand zu stabilisieren. Dies obwohl heute im Vergleich zu 2001 zusätzliche Aufgaben von der Stadt erfüllt werden. Investitionen in die Erneuerung und Substanzerhaltung der städtischen Infrastruktur sowie in die Entwicklungsstrategie erlaubten in den vergangenen Jahren keine Reduktion der Neuverschuldung. Die Investitionen wurden aber zu rund 90 Prozent aus eigenen Mitteln bewältigt. Die Motion ist damit sinngemäss erfüllt. Der Stadtrat beantragt deshalb, die Motion Wullschleger abzuschreiben. 

Die unterschiedlichen Ansprüche an die Leistungen der Stadt stehen naturgemäss in einem ständigen politischen Spannungsfeld. Hohen Erwartungen an ein umfassendes Angebot stehen Erwartungen an möglichst tiefe Steuern und Abgaben gegenüber. Der Stadtrat verfolgt in diesem Spektrum ein Szenario, das die Stärken der Stadt als attraktiven Wohn- und Arbeitsort sichert und die Belastungen in einem ausgewogenen und konkurrenzfähigen Rahmen hält.

Unter diesen anspruchsvollen Rahmenbedingungen ist es dem Stadtrat gelungen, die Forderungen der Motion in wichtigen Teilen umzusetzen und das Kernanliegen der Steuerentlastungen zu erfüllen. Deshalb beantragt der Stadtrat, die Motion Wullschleger abzuschreiben. 

Steuerlast gesenkt
Von 2001 bis 2010 wurden die Steuerpflichtigen der Stadt durch Steuerfusssenkungen und Steuergesetzrevisionen spürbar entlastet. Insgesamt belief sich die Entlastung auf rund 144 Millionen Franken. Über die ganze Periode ergibt sich, nach Abzug von Mehrerträgen durch Neuansiedlungen, eine berechnete Verminderung der Steuererträge in der Laufenden Rechnung von rund 50 Millionen Franken. Der kommunale Steuerfuss sank von 114 auf 98 Punkte und liegt damit unter dem kantonalen Mittel. Dieser Punkt der Motion ist damit erfüllt. 

Klare Prioritäten setzen
Seit der Überweisung des Vorstosses erreichte der Stadtrat immer wieder spürbare Schuldenreduktionen, zuletzt mit der Rechnung 2011. Aufgrund der dringenden Investitionen in die städtische Infrastruktur ist es jedoch nicht gelungen, die Verschuldung im Vergleich zum Jahr 2002, als die Motion überwiesen wurde, zu senken. Im Hinblick auf das unterbewertete Finanzvermögen und die relativ hohe Steuerkraft der Stadt ist die Verschuldung aber moderat.

Um auch in Zukunft Schulden abbauen zu können, strebt der Stadtrat zusammen mit dem Kanton eine Entwicklungsstrategie an. Diese soll über eine Steigerung des Steuersubstrats zu einer Verbesserung des finanziellen Handlungsspielraums führen. Nur so können die Voraussetzungen geschaffen werden, um auch künftig weiter Schulden zu reduzieren. Da diese Strategie vorgängig Investitionen verlangt, wird die Verschuldung vorübergehend steigen. Die Grenzen der finanziellen Belastbarkeit des städtischen Haushalts werden durch Zielsetzungen bezüglich der Nettoschuld bei der Finanz- und Investitionsplanung eingehalten. Die Nettoschuld pro Kopf der Bevölkerung soll in der Regel unter 3000 Franken liegen. In Ausnahmefällen darf sie maximal bis 3500 Franken ansteigen, muss aber innert vier Jahren wieder unter den Regelwert reduziert werden. Diese Limiten stehen auch im Einklang mit den Vorgaben der kantonalen Finanzaufsicht. Bei den Investitionsprojekten der nächsten Legislaturperiode werden klare Prioritäten festgesetzt. Ein allfälliger finanzieller Spielraum soll für die Verbesserung der Investitionsfähigkeit und den Schuldenabbau verwendet werden. 

Stabiler Personalaufwand trotz zusätzlicher Leistungen
Eine Senkung der Verwaltungskosten, bestehend aus Personal- und Sachaufwand, ist bei gleichbleibender Leistungserbringung für die Bevölkerung nicht möglich. Da seit der Motionsüberweisung in einzelnen Bereichen Leistungen ausgebaut wurden, die zum Teil vom Stadtrat nicht beeinflussbar waren, ist das Ziel der Motion in diesem Punkt nicht erreicht worden. Immerhin gelang es, die Verwaltungskosten in der Legislatur 2009 - 2012 zu stabilisieren und in einigen Bereichen sogar zu reduzieren.

Mit der Systematisierten Leistungsanalyse (SLA) wurde der Leistungskatalog überprüft und angepasst. Die 69 vom Stadtrat umgesetzten oder beschlossenen Massnahmen der beiden Vorlagen werden bis Ende 2014 eine jährlich wiederkehrende Entlastung der Laufenden Rechnung von über fünf Millionen Franken bewirken. Die Entwicklung der Verwaltungsorganisation im Hinblick auf die Neuregelung der Stadtratspensen (5 x 70 Prozent) soll mittelfristig zu einer weiteren Straffung der Führungsstrukturen führen. Das Anliegen der Motion bezüglich einer möglichst schlanken Verwaltung erachtet der Stadtrat als Dauerauftrag, gerade auch zugunsten der Verbesserung des finanziellen Handlungsspielraums. 

Inhalt der Motion
Mit 24:23 Stimmen überwies der Grosse Stadtrat im Januar 2002 die Motion Wullschleger an den Stadtrat Schaffhausen. Die Motion verlangt eine Senkung der Steuerlast, das Verhindern neuer Verschuldung, den Abbau der ungedeckten Schuld sowie eine Strukturreform mit dem Ziel, die Verwaltungskosten zu senken. 

Die Vorlage ist hier abrufbar:
http://www.stadt-schaffhausen.ch/Vorlagen.3046.0.html

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