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Anteil der brieflichen Stimmabgabe im Kanton Schaffhausen liegt bei 58 Prozent

30.07.2012

Anlässlich der eidgenössischen Volksabstimmung vom 17. Juni 2012 hat die Staatskanzlei eine Umfrage bei allen Gemeinden über den Anteil und den Zeitpunkt der brieflichen Stimmabgabe durchgeführt. Die Auswertung der Umfrageergebnisse zeigt, dass im Kanton Schaffhausen die Stimmabgabe an der Urne immer noch sehr populär ist. An der eidgenössischen Volksabstimmung vom 17. Juni 2012 haben 58 Prozent der Abstimmenden brieflich und 42 Prozent an der Urne abgestimmt. Mit dem Anteil der brieflichen Stimmabgabe von 58 Prozent liegt der Kanton Schaffhausen im schweizweiten Vergleich im hinteren Teil. Zwischen den einzelnen Gemeinden zeigen sich grosse Unterschiede. Spitzenreiter bei der brieflichen Stimmabgabe ist Neunkirch mit 83,7 Prozent. Den kleinsten Anteil an brieflich abgegebenen Stimmen weist Guntmadingen mit 8,6 Prozent auf. Von den brieflich Abstimmenden haben 31,2 Prozent den Postweg benutzt, während 68,8 Prozent ihre Stimmunterlagen persönlich auf der Gemeinde vorbeigebracht oder in den Gemeindebriefkasten eingeworfen haben. Die Umfrageergebnisse zeigen zudem, dass die briefliche Stimmabgabe zu einem grossen Teil erst in der letzten Woche vor dem Abstimmungstag erfolgt. Insgesamt 53,9 Prozent der brieflich Abstimmenden haben ihre Stimme erst in der letzten Woche vor dem Abstimmungstag abgegeben. In der zweitletzten Woche waren es 20,4 Prozent, in der drittletzten Woche 18,6 Prozent und in der viertletzten Woche vor dem Abstimmungstag, also kurz nach Erhalt der Unterlagen, waren es 7,1 Prozent. Weitere Informationen
  • Erhebung Briefliche Stimmabgabe
Schaffhausen, 30. Juli 2012
Staatskanzlei des Kantons Schaffhausen Auskunft erteilt:
Christian Ritzmann, Staatsschreiber-Stv., Tel. 052 632 73 61
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